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Klinisch-psychologisches Eignungsgutachten für die Ausbildung zum Klinischen Psychologen / zur Klinischen Psychologin
Gemäß §â€¯9 des Psychologengesetzes 2013 ist für den Beginn der postgraduellen Ausbildung zum Klinischen Psychologen / zur Klinischen Psychologin ein klinisch-psychologisches Gutachten über die psychische Eignung erforderlich. Dieses Gutachten darf zum Zeitpunkt der Einreichung bei der theoretischen Ausbildungseinrichtung nicht älter als ein Jahr sein.
Die Begutachtung erfolgt im Rahmen eines Anamnesegesprächs sowie einer anschließenden testpsychologischen Untersuchung.
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Die Dauer der Begutachtung beträgt ca. 90 Minuten.
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Die Kosten belaufen sich auf 220 Euro und sind privat zu bezahlen.
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Das schriftliche Gutachten wird Ihnen innerhalb einer Woche nach dem Termin übermittelt.
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